AGB

AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen - BOND-AUSTRIA, BOND e.U
für Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, persönlich oder elektronischen Medien (Online Shopping) für alle Produkte gekennzeichnet mit „BOND-HOMES“
 
BOND-HOMES-Ausstellung
Am Freiplatz Bundesstrass 18 – Gölsentalstrasse 59 – neben dem Billa Markt, in 3161 St. Veit an der Gölsen, Niederösterreich, Österreich
 
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen der BOND e.U und dessen Vertragspartnern gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den Bereich BOND-HOMES. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge und längere Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn Sie nicht explizit mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Eigene Bedingungen der Vertragspartner müssen vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.
 

2. Vertragsabschluss

Wir halten uns 14 Tage auf elektronisch oder schriftlichen Wege erstellte Angebote gebunden, sofern

keine Sondergültigkeit fixiert wurde. Der Vertragsabschluss kommt mit der schriftlichen Rückbestätigung des Angebotes, der Unterzeichnung unserer AGB und der Annahme durch die BOND-AUSTRIA, BOND e.U zustande.

 

3. Preise
Alle, in unseren Unterlagen (Online, Datenblätter, etc.) genannten Preise, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, beinhalten bereits die gesetzliche MwSt. Mit Erscheinen neuer Unterlagen werden alle früheren Preise ungültig. Die angeführten Preise beziehen sich auf die jeweils abgebildeten Modelle gemäß Beschreibung. Dekorative Elemente, sowie Musikanlagen, TV-Geräte und Sonderausstattungen sind darin nicht enthalten.
 

4. Lieferbedingungen
Die Lieferzeiten sind individuell und richten sich nach dem jeweiligen Auftragsbestand. Eine Festlegung der Lieferzeit erfolgt nach Prüfung der Ressourcen, der technischen Realisierbarkeit und der finanziellen Voraussetzungen in der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen und nicht termingerechte, durch den Kunden erbrachte Leistungen, z.B. Fundament oder Versorgungsleitungen, führen zur Verlängerung der Lieferzeiten. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien oder Streiks und Aussperrung bei Vorlieferanten, sind nicht von der BOND e.U beeinflussbar und können zu Verzögerungen führen. Bei Lieferung gilt der Vertrag bei Übergabe an den Kunden und dessen Unterschrift erfüllt.


5. Transport
Der Transport exklusive Abladung eines Mobilheimes zu einer Adresse auf österreichischem Bundesgebiet ist im angegebenen Verkaufspreis inkludiert.

 

Diese inkludierten Transportkosten können sich vom Datum des Angebots bei der Organisation des Transports bei schwerwiegenden Verhältnissen ändern. Wir behalten uns das Recht vor, Preissteigerungen über 10 % im Falle von Streckenänderungen aufgrund von Bauarbeiten, Brückenbelastungen, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, Änderungen der Route durch die Polizei oder Streckenänderungen bei unvorhersehbaren Verkehrssituationen bei einer Einholung zusätzlicher Genehmigungen anteilig weiter zu verrechnen.
 
Vorrausetzung:

· befestigte Zufahrt bis zum Abladeort, geeignet für überlangen Schwertransport mit einem Gesamtgewicht von    mindestens 40 Tonnen.

· Mindestbreite dieser Zufahrt 5,3 m und lichte Durchfahrtshöhe von 4,00 m.

· Die Zufahrtsmöglichkeit muss vom Käufer geprüft werden.

 

Nach Fertigstellung Ihres Premium Hauses wird der Transport Ihres BOND-HOMES zeitnah arrangiert.


6. Aufstellung
Die Aufstellung des Mobilheimes auf dem vom Kunden gewünschten Ort muss vom Kunden direkt organisiert werden! Folgende Voraussetzungen müssen Vorort gegeben sein:


· Zufahrtsmöglichkeit bis mindestens 10 Meter unter den unter Pkt. 5 angeführten Voraussetzungen, befestigte     Zufahrt mit Durchgangsbreite von mind. 5,3 m, Höhe von mind. 4,00 m

· Bei der Zufahrt und der Einfahrt zum Grundstück dürfen keine überstehenden Äste sein, die das Mobilheim   beschädigen könnten.

· das Grundstück muss dem Gewicht des Mobilhauses - je nach Modell - ca. 15 t standhalten. 

· befestigter und ebener Platz, maximalen Neigung von 2 Grad, Mindesttragfähigkeit von 10 kN/m²

· vorverlegte Anschlussleitungen wie Wasser, Abwasser und Strom – lt. Planskizzen

· Alle Abladekosten für Kran-/Traktor oder ähnliches sind vom Auftraggeber/Kunden zu tragen.

 

 

7. Rücktrittsrecht des Kunden
Sofern der Käufer Verbraucher ist, kann er von einer Bestellung binnen 7 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführungen dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu. In den Fällen des § 5 f KSchG steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.
 
8. Zahlungsbedingungen
Fälligkeit des Kaufpreises: Bei Vertragsabschluss werden 50% des Angebotspreises als Anzahlung verrechnet. Weitere 50% des Angebotspreises nach Fertigstellung und Lieferbereitschaft. Zahlungsziel beträgt jeweils 7 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Zusatzkosten verrechnet werden.
 

9. Schadensersatz und Garantie
Die BOND-AUSTRIA, BOND e.U bietet eine branchenübliche 2-Jahres-Garantie für alle neuen Mobilheime auf Teile und Arbeitszeit ab Lieferdatum. Alle Gerätschaften verfügen zudem über eine weltweite Herstellergarantie.

 

Bei Mangel oder Schäden an der Ware haben wir grundsätzlich das Recht des Austausches bzw. der Instandsetzung. Der Kunde hat nicht das Recht auf Wandlung oder Preisminderung. Bei nicht sachgerechtem Gebrauch oder Handhabung, z.B durch mangelhaftes Lüften oder außer Kraft setzen der Umluftanlage und dadurch entstandene Mängel, z.B. durch Kondenswasserbildung, erlischt der Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung.
 
10. Haftung
Die BOND-Austria, BOND e.U haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die BOND-Austria, BOND e.U. nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Sofern die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
 
11. Änderungen, Storno und Eigentumsvorbehalt
Änderungen bzw. Stornierungen sind nur unter gewissen Voraussetzungen und Baufortschritt möglich und ziehen Kosten zu Lasten des Kunden nach. Änderungen bzw. Stornierungen nach Produktionsstart, somit nach Freigabe der Produktionspläne sind nicht mehr möglich. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der BOND-Austria, BOND e.U.
 
12. Datenschutz
Bei BOND-Austria BOND e.U steht die Zufriedenheit der Kunden an erster Stelle und ein Teil unserer Aufgabe ist, die Privatsphäre zu schützen. Die von uns gesammelten Informationen verwenden wir daher ausschließlich, um den Einkauf bei uns für die Kunden so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Daten aus dem Kauf eines Mobilheimes werden von uns grundsätzlich weiterverarbeitet, aber Ihre Daten stellen wir grundsätzlich nicht Dritten zur Verfügung. (siehe Datenschutz)
 
13. Hinweis
Artikeländerungen in Farbe, Form und Design sowie technische Änderungen i.S. eines technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Die Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistungen, Farben usw. sind nur Richtwerte. Irrtümer und Druckfehler in der Preiserstellung von Angeboten, sowohl in Print- als auch in Online-Angeboten bleiben uns vorbehalten. Auf Aktualität besteht keine Gewährleistung. Angaben und Bildinformationen können sich ggf. geändert haben.

 

14. Salvatorische Klausel

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften,
 
15. Gerichtsstand
Das gesamte Rechtsgeschäft des Erwerbs, Transportes und der Aufstellung eines Mobilheimes unterliegt ausschließlich dem österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird einvernehmlich das BG-Lilienfeld bestimmt. Stand 05/2023 


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