§ Bauzwang
Der Bauzwang ist ein städtebauliches Instrument, das Gemeinden einsetzen, um die Bebauung von Grundstücken zu fördern. Wird ein Bauzwang ausgesprochen, bedeutet dies für die Grundstückseigentümer, dass sie das unbebaute Grundstück innerhalb einer festgelegten Frist bebauen müssen.
Wird ein Bauzwang verhängt, hat dies unterschiedliche Konsequenzen für den Eigentümer. Er ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb einer vorgegebenen Zeit, meist innerhalb von drei Jahren, zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Gemeinde verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihn zur Bebauung zu veranlassen.
Verstöße gegen den Bauzwang werden von den Gemeinden als Grundstücksspekulation betrachtet und können folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
- Zwangsgeld: Ein Zwangsgeld ist ein rechtliches Mittel, das zur Durchsetzung einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung genutzt wird, die nicht auf eine Geldleistung gerichtet ist. Gerichte und Behörden entscheiden über die Verhängung, um sogenannte „nicht vertretbare Handlungen“ durchzusetzen.
- Bußgeld: Eine Geldbuße stellt eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dar. Sie soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Eigentümer aus der Ordnungswidrigkeit zieht, übersteigen.
- Ersatzvornahme: In diesem Fall beauftragt die Gemeinde einen Dritten mit der Bebauung des Grundstücks. Um die Kosten dieser Maßnahme abzusichern, erhält die Gemeinde ein Pfandrecht am Grundstück. Falls der Eigentümer die gesamten Kosten übernimmt, erlischt das Pfandrecht, und das Grundstück bleibt in seinem Besitz. Andernfalls hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zu verkaufen, um die entstandenen Kosten zu decken.
- Enteignung: Die Gemeinde kann das Grundstück enteignen, muss den Eigentümer jedoch angemessen entschädigen. Sollte die Gemeinde das Grundstück zuvor selbst verkauft haben, darf der Entschädigungsbetrag nicht höher sein als der ursprüngliche Verkaufspreis.
- Rückwidmung: Hierbei wird das Baugrundstück wieder in Grünland umgewidmet, wodurch eine Bebauung nicht mehr möglich ist.
In Österreich existiert keine einheitliche Regelung zum Bauzwang, da diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Gemeinden fällt. Jede Gemeinde kann ihre eigenen Bauvorschriften und Bauzwangsvorschriften festlegen, die je nach Region und Nutzung unterschiedlich ausfallen.
Die Errichtung eines Bauwerks, wie zum Beispiel eines BOND-HOME mit festem Fundament (z.B wieder lecht entfernbares Schraubfundament), kann dabei helfen, den Bauzwang zu erfüllen, da ein solches Bauwerk als Bebauung im Sinne der Bauvorschriften gilt.
Vor dem Bau eines BOND-HOME mit Fundament ist es ratsam, sich bei den örtlichen Baubehörden oder dem Bauamt der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass das geplante Vorhaben den örtlichen Vorschriften entspricht und genaue Informationen zu den Bauzwangregelungen in der jeweiligen Region in Österreich zu erhalten.